Begutachtung im Familienrecht

Systemisch-lösungsorientierte Vorgehensweise im Familienrecht (gemäß § 163 Abs. 2 FamFG)

Trennung und Scheidung sind kritische Lebensereignisse für alle Familienmitglieder. Können Eltern sich in Bezug auf die gemeinsamen Kinder nicht mehr einvernehmlich verständigen, werden häufig Gerichte im Sinne einer Entscheidungsfindung angerufen. Doch haben gerichtliche Entscheidungen in einem hochdynamischen Familiensystem häufig nicht lange Bestand, da es vielmehr darum geht, sich wieder im Sinne einer kindeswohldienlichen Nachtrennungsfamilie einvernehmlich über Kindesangelegenheiten zu verständigen. Daher soll im Rahmen der systemisch-lösungsorientierten Familienbegutachtung nach § 163 Absatz 2 FamFG auf eine einvernehmliche Lösung zwischen den Beteiligten hingewirkt werden. Dafür sollen insbesondere elterliche Konfliktpotenziale abgebaut, Wissen über Kinder in (konflikthaften) Trennungssituationen vermittelt und einvernehmliche sowie kindorientierte Lösungen mit den Eltern erarbeitet werden. Im Fokus stehen dabei das Kindeswohl und der Bindungserhalt. In der Zusammenarbeit mit den Eltern werden dafür Stärken und Ressourcen herausgearbeitet und zur Unterstützung der Familie eine interdisziplinäre Verantwortungsgemeinschaft gebildet.

Auch bezüglich der Frage des Kindeswohls beachtet der systemisch-lösungsorientierte Sachverständige die Eltern-Kind-Bindung, betrachtet die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen und damit verbundenen Eingriffen in das Familiensystem und berücksichtigt bei Herausnahme die Rückkehroption indem die Möglichkeiten der Wiederherstellung der Erziehungsfähigkeit aufgezeigt und abgewogen werden. Dabei soll unter Einbezug des gesamten Helfersystems („runder Tisch“) eine möglichst spannungsarme Beziehungsgestaltung zwischen den Beteiligten (z.B. Pflege- & Herkunftsfamilie) gefördert werden.

Im Rahmen der familiengerichtlichen Verfahren und der Feststellung der Erziehungsfähigkeit von Eltern muss immer häufiger ein Alkohol- bzw. Drogenkonsum ausgeschlossen werden können. Dafür eignen sich Drogen- oder auch Alkoholtests, welcher der TÜV Thüringen auch im Rahmen von Beauftragungen durch Gerichte oder Jungendämter durchführt.

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Begutachtungsstelle für Rechtspsychologie

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