Tauglichkeitsuntersuchungen im Schienenverkehr


Bei im Schienenverkehr Tätigen werden aufgrund der damit verbundenen großen Verantwortung besondere Anforderungen an Ihre körperliche und psychische Eignung gestellt. Über die Erfüllung dieser Anforderungen muss entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen ein anerkannter Nachweis erbracht werden.


Unser Angebot - das TÜV Thüringen-Tauglichkeitszertifikat

Wir führen ärztliche und psychologische Tauglichkeitsuntersuchungen für Tätigkeiten im Schienenverkehr auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen (z.B. TFV, VDV 714) durch. Das Tauglichkeitszertifikat des TÜV Thüringen wird von allen relevanten Ämtern, Verbänden und Vereinigungen (z.B. Eisenbahnbundesamt, Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, Deutsche Bahn AG, Überwachungsgemeinschaft Gleisbau) anerkannt.  An welchen Standorten kann ich Tauglichkeitsuntersuchungen im Schienenverkehr durchführen
Wir bieten Tauglichkeitsuntersuchungen (z. B. für Triebfahrzeugführer, SIPOs, SAKRAs, sonstige Bahnbedienstete) in Sachsen (Standort Leipzig), Thüringen (Standort Erfurt), Hessen (Standort Bad Hersfeld) und Bayern (Standort Würzburg) an. 
Ihre Anfrage an eine Begutachtungsstelle in Ihrer Nähe schicken Sie bitte über unser  Kontaktformular

Untersuchungsanlässe und Fristen

  • Triebfahrzeugführer (Voraussetzung für Triebfahrzeugführerschein gemäß TFV):
    Medizinische und psychologische Untersuchung als Einstellungsvoraussetzung, medizinische Nachuntersuchung bis zum 55. Lebensjahr alle 3 Jahre, danach jährlich
  • Sicherungspersonal:
    Medizinische und psychologische Untersuchung als Einstellungsvoraussetzung, medizinische Nachuntersuchung bis zum 62. Lebensjahr alle 3 Jahre, danach jährlich, psychologische Nachuntersuchung aller 5 Jahre, danach alle 2 Jahre
  • Sonstige Bahnbedienstete (gemäß VDV 714): 
    Medizinische und psychologische Untersuchung ab dem 40. Lebensjahr alle 3 Jahre Tauglichkeitsuntersuchungen können auch unabhängig davon bei begründeten Zweifeln an der Eignung für die bestehende Tätigkeit angeordnet werden. Weiterführende Informationen zu den Begutachtungsstandorten sowie zu den medizinischen und psychologischen Voraussetzungen finden Sie in unserem Flyer für Untersuchungen im Schienenverkehr.

Medizinische und psychologische Voraussetzungen für die Tätigkeit des Triebfahrzeugführers

Aus medizinischer Sicht müssen Triebfahrzeugführer über eine gute allgemeine Gesundheit verfügen, dürfen nicht unter gesundheitlichen Störungen leiden oder die Tauglichkeit einschränkende Medikamente und Stoffe einnehmen. Sie benötigen ein ausreichendes Seh- und Hörvermögen und müssen sich auch nach bestandener Einstellungsuntersuchung regelmäßig medizinisch auf ihre Tauglichkeit hin untersuchen lassen.

Psychologische Voraussetzungen für die Tätigkeit des Triebfahrzeugführers

Aus psychologischer Sicht sind Wahrnehmungsfähigkeit, Aufmerksamkeit, Konzentration sowie das Erinnerungs- und Urteilsvermögen wichtige Eigenschaften für einen Triebfahrzeugführer. Hinzu kommen Reaktionsgeschwindigkeit, die Koordination der Handbewegungen und kommunikative Fähigkeiten. Ergänzt wird das psychologische Tauglichkeitsprofil durch Persönlichkeitseigenschaften und persönliche Einstellungen.

Anfrageformular für den Schienenverkehr
Die mit einem Stern (*) markierten Felder sind Pflichtfelder.
Datenschutz *