PEth-Abstinenz
Für die erfolgreiche Bewältigung einer MPU kann es je nach Ihrer persönlichen Vorgeschichte und der
Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde erforderlich sein, vollkommen abstinent
von Alkohol oder Drogen zu leben und diese Abstinenz über einen bestimmten Zeitraum zu belegen. Die
Länge des Zeitraums unterscheidet sich von Person zu Person.
Brauchen Sie meine Akte, wenn ich bei Ihnen ein Abstinenzprogramm starten möchte?
Nein, wir benötigen keine Akte der Führerscheinstelle für das Abstinenzkontrollprogramm, sondern lediglich ein paar Informationen von Ihnen. Sie können sich gerne persönlich oder telefonisch mit uns in Verbindung setzen.
Bis wann muss ich nach Einbestellung zur Blutabnahme erscheinen?
Die Blutentnahme erfolgt für Sie unvorhergesehen und kurzfristig, d. h. spätestens am 2. Tag nach Versand der Einladung per SMS, innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters.
Muss ich persönlich vorbeikommen, um einen Vertrag mit Ihnen zu schließen?
In der Regel nicht. Es besteht die Möglichkeit
die Anmeldung für den Abstinenzvertrag online durchzuführen. Besteht keine Möglichkeit der Onlineanmeldung
können Sie sich auch telefonisch anmelden. Die Telefonnummer für eine
Begutachtungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Wann startet der Abstinenzvertrag und bis wann muss ich den Vertrag zurücksenden?
Nachdem Sie mit uns Kontakt aufgenommen haben, bekommen Sie Ihren Abstinenzvertrag zugeschickt. Der Vertragszeitraum steht im Vertrag und richtet sich nach Ihren Wünschen bzw. Angaben. Wichtig ist, dass Sie Ihren Vertrag rechtzeitig vor Vertragsbeginn an uns zurückschicken, damit er spätestens am ersten Tag des Vertragszeitraumes bei uns eintrifft. Geht der Vertrag verspätet bei uns ein, muss der Vertragszeitraum angepasst oder ein komplett neuer Vertrag geschlossen werden. Der früheste Vertragsbeginn ist dann der Tag des Eingangs bei uns. Bitte beachten Sie ggf. bei der Laufzeitplanung, dass eine Abmeldung von mehr als 2 Tagen in den ersten und letzten 2 Wochen des Vertrages nicht möglich ist.
Welchen Zeitraum sollte ich nachweisen?
Sie bestimmen die Vertragsdauer. Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall eine qualifizierte Beratung, z. B. bei einem entsprechend geschulten Verkehrspsychologen, um den Zeitraum zu klären.
Entstehen bei der Vertragszusendung bereits Kosten für mich?
Kann ich während meines Abstinenzbeleges in den Urlaub fahren? Wenn ja, wie oft bzw. wie lange?
Ja, natürlich. Sie müssen sich allerdings spätestens 3 Kalendertage vor Abreise in der Begutachtungsstelle abmelden. Eine spontane Abmeldung wird nicht akzeptiert und führt zum Vertragsabbruch. Insgesamt dürfen Sie sich bei 12-monatiger Laufzeit maximal 8 Wochen (56 Kalendertage) abmelden, davon nicht mehr als 5 Wochen am Stück (bei anderen Laufzeiten anteilig). Eine Abmeldung (von mehr als 2 Tagen am Stück) in den ersten und letzten 2 Wochen des Vertragszeitraumes ist jedoch nicht möglich. Das Gleiche gilt auch für geplante Reha- oder Klinikaufenthalte. Bitte beachten Sie, dass Sonn- und Feiertage sowie Krankheit ebenfalls zur Abwesenheitszeit gehören, da eine Einbestellung auch zu einem Samstag und zu einem Montag denkbar ist.
Was ist, wenn ich krank bin?
Wenn eine Einbestellung aufgrund Ihrer Erkrankung nicht möglich sein sollte, sind wir unverzüglich telefonisch darüber zu informieren. Ein ärztliches Attest mit Beginn und Dauer der Erkrankung sowie über die Reiseunfähigkeit ist schnellstmöglich vorzulegen. Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht in dem Falle nicht. Bei einem entschuldigt versäumten Termin wird die Urinprobe auf Ihre Kosten zu einem nicht vorhersehbaren Termin nachgeholt.
Kann man PEth auch zum Nachweis von kontrolliertem Trinken anwenden?
PEth kann unter bestimmten Voraussetzungen auch genutzt werden, um kontrolliertes Trinken zu belegen. Wenden Sie sich hierfür an einen qualifizierten Verkehrspsychologen*in oder einen Suchttherapeuten.