Abstinenzbeleg durch Urinanalyse

Für die erfolgreiche Bewältigung einer MPU kann es je nach Ihrer persönlichen Vorgeschichte und der Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde erforderlich sein, vollkommen abstinent von Alkohol oder Drogen zu leben und diese Abstinenz über einen bestimmten Zeitraum zu belegen. Die Länge des Zeitraums unterscheidet sich von Person zu Person.

Brauchen Sie meine Akte, wenn ich bei Ihnen ein Abstinenzprogramm starten möchte?

Nein, wir benötigen keine Akte der Führerscheinstelle für das Abstinenzkontrollprogramm, sondern lediglich ein paar Informationen von Ihnen. Sie können sich gerne persönlich oder telefonisch mit uns in Verbindung setzen. 
Nutzen Sie gern auch unser Anmeldeformular für den Onlineabstinenzvertrag 

Wie läuft das ab und wie werde ich über meine Termine informiert?

Die Urinabgaben erfolgen unter Sichtkontrolle. Das bedeutet, dass Sie von einer entsprechend geschulten Person zur Toilette begleitet werden, während sie Urin in einen Becher abgeben. Es muss sichergestellt werden, dass Ihr Eigenurin im Becher ist. Die Einladung zur Urinkontrolle erfolgt für Sie unvorhersehbar, d. h. sie werden per SMS für den jeweiligen Folgetag eingeladen. Es ist wichtig, dass Sie telefonisch immer erreichbar sind. Die Einbestellung erfolgt unregelmäßig, d. h. nicht immer zum selben Wochentag, nicht immer in denselben zeitlichen Abständen und nicht entsprechend Ihres Schichtplanes. Für Schicht- und Montagearbeiter ist der Abstinenzbeleg mittels Haaranalyse daher vielleicht eher geeignet.

Muss ich persönlich vorbeikommen, um einen Vertrag mit Ihnen zu schließen?

In der Regel nicht. Es besteht die Möglichkeit die Anmeldung für den Abstinenzvertrag online durchzuführen. Besteht keine Möglichkeit der Onlineanmeldung können Sie sich auch telefonisch anmelden. Die Telefonnummer für eine Begutachtungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier.

Muss ich noch etwas zur Urinkontrolle mitbringen?

Zu jeder Urinkontrolle müssen Sie ein gültiges Ausweispapier mit Lichtbild (z. B. Personalausweis) vorlegen können.

Wann startet der Abstinenzvertrag und bis wann muss ich den Vertrag zurücksenden?

Nachdem Sie mit uns Kontakt aufgenommen haben, bekommen Sie Ihren Abstinenzvertrag zugeschickt. Der Vertragszeitraum steht im Vertrag und richtet sich nach Ihren Wünschen bzw. Angaben. Wichtig ist, dass Sie Ihren Vertrag rechtzeitig vor Vertragsbeginn an uns zurückschicken, damit er spätestens am ersten Tag des Vertragszeitraumes bei uns eintrifft. Geht der Vertrag verspätet bei uns ein, muss der Vertragszeitraum angepasst oder ein komplett neuer Vertrag geschlossen werden. Der früheste Vertragsbeginn ist dann der Tag des Eingangs bei uns. Bitte beachten Sie ggf. bei der Laufzeitplanung, dass eine Abmeldung von mehr als 2 Tagen in den ersten und letzten 2 Wochen des Vertrages nicht möglich ist.

Welcher Zeitraum ist notwendig und wie oft muss ich Urin abgeben?

Sie bestimmen die Vertragsdauer. Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall eine qualifizierte Beratung, z. B. bei einem entsprechend geschulten Verkehrspsychologen, um den Zeitraum zu klären. Bei einer Vertragsdauer von 1 Jahr, müssen Sie mindestens 6 Mal* unvorhergesehen Urin unter Sichtkontrolle abgeben. 
* Hinweis: Gemäß Beurteilungskriterien sind wir verpflichtet, zufällig in einigen Fällen zur Prüfung Ihrer Abstinenz nach der Abgabe Ihrer „letzten“ Urinprobe eine weitere Urinkontrolle vorzunehmen. Sie sind zur Abgabe der ebenfalls kostenpflichtigen Zusatzprobe verpflichtet, falls wir Sie hierzu auffordern. Die Probenahme wird unter den hier vertraglich geregelten Bedingungen vorgenommen.

Entstehen bei der Vertragszusendung bereits Kosten für mich?

Nein, der Vertragsabschluss ist für Sie kostenlos.  

Wann bezahle ich die Urinkontrollen?

Das Entgelt ist vor jeder Urinabgabe fällig. Bitte zahlen Sie möglichst bargeldlos.

Kann ich während meines Abstinenzbeleges in den Urlaub fahren? Wenn ja, wie oft bzw. wie lange?

Ja, natürlich. Sie müssen sich allerdings spätestens 3 Kalendertage vor Abreise in der Begutachtungsstelle abmelden. Eine spontane Abmeldung wird nicht akzeptiert und führt zum Vertragsabbruch. Insgesamt dürfen Sie sich bei 12-monatiger Laufzeit maximal 8 Wochen (56 Kalendertage) abmelden, davon nicht mehr als 5 Wochen am Stück (bei anderen Laufzeiten anteilig). Eine Abmeldung (von mehr als 2 Tagen am Stück) in den ersten und letzten 2 Wochen des Vertragszeitraumes ist jedoch nicht möglich. Das Gleiche gilt auch für geplante Reha- oder Klinikaufenthalte. Bitte beachten Sie, dass Sonn- und Feiertage sowie Krankheit ebenfalls zur Abwesenheitszeit gehören, da eine Einbestellung auch zu einem Samstag und zu einem Montag denkbar ist.

Was ist, wenn ich beruflich unterwegs bin (z. B. Montage)?

Das ist i. d. R. kein Problem. Die Abmeldung für berufliche Reisen erfolgt genauso wie bei der Abmeldung für den Urlaub/Krankheit. Die Abmeldung darf jedoch nicht zu kurzfristig sein (spätestens 3 Kalendertage vor Beginn der Reise). Insgesamt dürfen für Abmeldungen die 56 Kalendertage (bei 12 Monaten Laufzeit) jedoch nicht überschritten werden. Daher sind für Schicht- oder Montagearbeiter Haaranalysen ggf. besser geeignet.   

Was ist, wenn ich es zeitlich nicht einrichten kann, am nächsten Tag zu kommen?

Sofern es organisatorisch möglich ist, wird Ihnen die Begutachtungsstelle einräumen noch am selben Tag zur Urinabgabe zu erscheinen. Eine Urinabgabe zu einem späteren Zeitpunkt als zum Folgetag ist nicht möglich.   

Was ist, wenn ich krank bin?

Wenn eine Einbestellung aufgrund Ihrer Erkrankung nicht möglich sein sollte, sind wir unverzüglich telefonisch darüber zu informieren. Ein ärztliches Attest mit Beginn und Dauer der Erkrankung sowie über die Reiseunfähigkeit ist schnellstmöglich vorzulegen. Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht in dem Falle nicht. Bei einem entschuldigt versäumten Termin wird die Urinprobe auf Ihre Kosten zu einem nicht vorhersehbaren Termin nachgeholt.  

Worauf muss ich speziell bei einer Alkoholabstinenz achten?

Sie verpflichten sich, während der gesamten Vertragsdauer auf den Konsum von Alkohol zu verzichten. Zu beachten ist, dass Sie nicht nur auf alkoholische Getränke, sondern auf alle alkoholhaltigen Lebensmittel, Medikamente, Mundhygieneartikel, Kosmetika, Reinigungs- und Händedesinfektionsmittel sowie auf sogenanntes alkoholfreies Bier (auch Sekt und Wein) verzichten müssen.  

Worauf muss ich speziell bei einer Drogenabstinenz achten?

Sie verpflichten sich, während des o. g. Zeitraumes, sowohl auf jeglichen Konsum von Mohnsamen, Cannabis- und/oder Hanfprodukten (auch Cannabidiol, z. B. CBD-Öl) als auch Passivkonsum von Cannabis- oder Kokainrauch bzw. Kokainstäuben etc. zu vermeiden. Des Weiteren verpflichten Sie sich, während des o. g. Zeitraumes keine Schlaf-, Beruhigungs-, Schmerz- oder Hustenmittel einzunehmen, es sei denn, sie sind vom Arzt verschrieben. Das Rezept ist in diesem Fall unbedingt bei der Urinabgabe vorzulegen.   

Ist Ihr Labor anerkannt und kann ich den Beleg auch vor Gericht verwenden?

Der Abstinenzbeleg ist sowohl für die MPU als auch vor Gericht verwertbar. Die laboranalytische Untersuchung erfolgt qualitätsgesichert entsprechend den Richtlinien der Senatskommission für klinisch-toxikologische Analytik der Deutschen Forschungsgemeinschaft und entspricht forensischen Maßstäben.

Was bedeutet ein zu niedriger oder hoher Kreatininwert?

Ein zu niedriger Kreatininwert (Kreatinin < 0,20 g/l) bedeutet, dass der Urin zu stark verdünnt ist und die Probe nicht als Abstinenzbeleg dienen kann. Sie sollten daher übermäßige Trinkmengen am Tag der Urinabgabe (mehr als 0,2 l in den 1,5 bis 2,5 Stunden vor der Urinabgabe) unbedingt vermeiden. Ist der Kreatininwert zu niedrig, wird die Probe unvorhergesehen und auf Ihre Kosten wiederholt. Ist der Kreatininwert zu hoch (Kreatinin > 3,50 g/l) und liegen Hinweise auf Manipulation vor, wird die Probe ebenfalls unvorhergesehen auf Ihre Kosten wiederholt.

Kann es zum Problem werden, wenn ich beruflich regelmäßig mit Desinfektions- oder Lösungsmitteln zu tun habe?

Das hängt immer vom individuellen Einzelfall ab. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf, sodass wir ein Beratungsgespräch mit unseren Ärzten für Sie vereinbaren können.   

Wie erfahre ich das Ergebnis der einzelnen Urinkontrollen?

Bei unauffälligen Befunden erfolgen keine Zwischenmitteilungen. Ihr Zertifikat über die erfolgreich abgeschlossene Abstinenz erhalten Sie am Ende des Abstinenzzeitraumes automatisch zugeschickt, sofern alle Vertragsbedingungen von Ihnen erfüllt wurden.  

Werden externe Abstinenzbelege in der MPU anerkannt?

Ja, allerdings muss die durchführende Stelle die sogenannten CTU-Kriterien zur Materialgewinnung und -übermittlung erfüllen. Die Analysen müssen von einem nach DIN ISO EN 17025 für forensische Zwecke akkreditiertem Labor durchgeführt worden sein.  

Kann ich die Kontrollen auch bei meinem Hausarzt machen lassen?

Nein, die Kontrollen müssen unter vorgegebenen Bedingungen nach CTU-Kriterien der Beurteilungskriterien und der Anlage 4a FeV gemacht werden. Diese Vorgaben erfüllt ein Hausarzt als behandelnder Arzt nicht.