Medizinisch-psychologische Dienstleistungen im Familienrecht

Im Rahmen der familiengerichtlichen Verfahren und der Feststellung der Erziehungsfähigkeit von Eltern muss immer häufiger ein Alkohol- bzw. Drogenkonsum ausgeschlossen werden können. Gleiches gilt für die Sicherung des Kindeswohls durch den Allgemeinen Sozialen Dienstes des Jugendamtes. Dafür eignen sich Drogen- oder auch Alkoholtests. Der TÜV Thüringen bietet bei einer Beauftragung zur Untersuchung auf das Vorliegen von Alkohol- oder Drogenkonsum folgende Leistungen:

Haaranalysen: 

Anhand von Haaranalyse können Aussagen über das Vorliegen eines Konsums einer bestimmten Substanz über einen bestimmten Zeitraums und ggf. auch die Menge gemacht werden.

Ärztliches Gutachten: 

Ein solches Gutachten eignet sich vor allem bei dem Vorliegen eines Verdachts auf Substanzkonsum, welcher von der betroffenen Person auch eingeräumt wird. Laboruntersuchungen können rückwirkend anhand von Haarproben (Haare sollten entsprechend lang und unbehandelt sein) durchgeführt werden. Aussagen zu Drogenkonsum können bis zu 6 Monate (mind. 6 cm Haarlänge) und zu Alkoholkonsum bis zu max. 3 Monate (mind. 3 cm Haarlänge) rückwirkend erfolgen. Es erfolgt ein umfassendes Screening auf eine Vielzahl an Betäubungsmittel oder spezifische Substanzen.

Psychologisches Gutachten: 

Ein solches Gutachten eignet sich, wenn ein unregelmäßiger Konsum, einen Konsum in der Vergangenheit bzw. aktuelle Abstinenz einräumt wird. Mit einem zusätzlichen psychologischen Gespräch kann abgeschätzt werden, wie ausgeprägt der Substanzkonsum war und dieser als störungswertig einzustufen ist. Es kann eine Prognose über den Ist-Zustand sowie eine Empfehlung zu notwendigen Maßnahmen zur Verhaltensänderung gegeben werden.

Abstinenz-Kontroll-Programm: 

Ist der Nachweis einer Abstinenz über einen längeren Zeitraum (6 Monate, 12 Monate, 18 Monate etc.) gewünscht, so kann der TÜV Thüringen mit der betroffenen Person einen Vertrag abschließen, wo sich dieser zur kurzfristigen Urinprobenentnahme unter Sichtkontrolle einverstanden erklärt. Alternativ sind auch Haarproben unter gewissen Umständen (Haarlänge etc.) möglich. Egal ob Alkohol oder illegale Drogen wie Cannabis, LSD, Kokain, Heroin, Speed, Ecstasy, Amphetamine oder Crystal Meth, unsere Experten können alle gängigen Drogentests durchführen. Durch uns beauftragte Labore weisen eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 für forensisch toxikologische Untersuchungen auf. Nach Abschluss erfolgt eine schriftliche Bescheinigung über den nachzuweisenden Abstinenzzeitraum. Sollten Substanzen nachgewiesen werden, wird das Programm abgebrochen. Die Kosten richten sich nach dem Umfang des nachzuweisenden Zeitraums, Anzahl der zu untersuchenden Substanzen und der Untersuchungsmethode (Urin, Haare).


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Ihr Kontakt

Begutachtungsstelle für Rechtspsychologie

Fachliche Leitung: Katrin Gossow 

Tel.: 0341 222 878-12 
Fax: 0341 222 878-14
Mobil: 0151 2033 1643 

Für Sie vor Ort – Unsere Standorte:

Leipzig, Freiberg, Döbeln, Borna, Jena, Gera, Erfurt, Nordhausen, Zella-Mehlis, Schweinfurt, Eisenach, Bad Hersfeld, Gießen, Bamberg, Coburg, Erlangen, Würzburg

Bitte alle Gutachtenaufträge postalisch an:
TÜV Thüringen Begutachtungsstelle für Rechtspsychologie 
Gutenbergplatz 1 D 
04103 Leipzig  

Wichtiger Hinweis! Sie können unsere Gutachter:innen auch an allen Standorten der Begutachtungsstellen des TÜV Thüringen beauftragen.  Der Schriftverkehr erfolgt mit unserer Begutachtungsstelle in Leipzig.