
Psychologie im Waffenrecht
Waffenbesitzer:innen tragen im Umgang mit ihren Waffen eine besonders hohe Verantwortung und müssen über eine entsprechende persönliche Eignung verfügen. Die persönliche Eignung zum Umgang mit Waffen wird im § 6 des Waffengesetzes geregelt. Danach müssen Waffenbesitzer:innen oder –erwerber:innen eine fachpsychologische und/oder fachärztliche Untersuchung zur Eignung absolvieren.
Der TÜV Thüringen bietet Begutachtungen sowohl bei entstandenen Bedenken seitens der Waffenerlaubnisbehörde als auch bei der altersbedingten Untersuchung für Personen unter 25 Jahren.