Besonderes Aufbauseminar gemäß § 36 FeV
Die Teilnahme und die Art der Durchführung von besonderen Aufbauseminaren sind in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt. Die Teilnahme wird durch die Fahrerlaubnisbehörde angeordnet.
Teilnehmer am besonderen Aufbauseminar sind:
Kraftfahrer, die innerhalb ihrer Probezeit unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln am Straßenverkehr teilgenommen haben. Die Teilnahme wird durch die Fahrerlaubnisbehörde angeordnet.
Kurs Aufbauseminar
Das besondere Aufbauseminar findet in Gruppen von 2 bis 12 Teilnehmern statt. Es besteht aus einem Vorgespräch sowie drei Kurssitzungen von jeweils 3 Stunden in einem Zeitraum von 2 bis 4 Wochen sowie der Anfertigung von Kursaufgaben zwischen den Sitzungen.
In den Kursen wird über die Ursachen, die überhaupt zur Teilnahme an einem Aufbauseminar geführt haben, diskutiert sowie über die Möglichkeiten, diese zu beseitigen. Des Weiteren sollen Wissenslücken der Kursteilnehmer hinsichtlich der Wirkung von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln geschlossen und adäquate Verhaltensweisen im Umgang mit diesen Substanzen entwickelt und erprobt werden.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die Entwicklung geeigneter Strategien zur Vermeidung weiterer Auffälligkeiten. Zusätzlich wird auch auf die Problematik der wiederholten Verkehrszuwiderhandlungen eingegangen.
Nach aktiver Teilnahme am Kurs erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt wird.