Teilnahmebedingungen Besonderes Aufbauseminar gemäß § 36 FeV

Teilnahmebedingungen der Begutachtungsstellen für Fahreignung der TÜV Thüringen Fahrzeug GmbH & Co. KG

1. Teilnahme 

Die Besonderen Aufbauseminare der Begutachtungsstellen für Fahreignung basieren auf der Rechtsgrundlage der Fahrerlaubnisverordnung.

2. Anmeldungen

Anmeldungen können hier vorgenommen werden. Alternativ können Sie sich auch per E-Mail oder telefonisch bei der Begutachtungsstelle für Fahreignung für das Besondere Aufbauseminar anmelden. Folgende Angaben sind erforderlich: Name, Vorname, vollständige Anschrift, Geburtstag, Telefon/Mailadresse sowie Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Bitte nehmen Sie jede Anmeldung gesondert vor. Mit der Anmeldung erkennen Sie als Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen an. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldung ist verbindlich und muss schriftlich (per Mail oder postalisch) oder telefonisch bei der jeweiligen Begutachtungsstelle für Fahreignung widerrufen werden (siehe Punkt 4: Rücktritt und Kündigung).

3. Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Vertragsunterlagen (Versand erfolgt i. d. R. 14 Tage vor Kursbeginn) spätestens 7 Kalendertage vor der ersten Kurssitzung ohne jeden Abzug fällig. Gebührenschuldner ist der Vertragspartner, unabhängig von Leistungen Dritter. Eine Aushändigung des Zertifikates bzw. der Teilnahmebescheinigung kann erst nach Zahlung der Teilnahmegebühr und vollständiger und erfolgreicher Kursteilnahme erfolgen. Die Lern- und Arbeitsmittel werden durch die Begutachtungsstelle für Fahreignung gestellt und sind in den Kursgebühren enthalten.

4. Rücktritt und Kündigung 

Ein Rücktritt von der Anmeldung muss in schriftlicher oder telefonischer Form spätestens vor dem ersten Kurstermin erfolgen. Eine bereits geleistete Teilnahmegebühr kann nur dann zurückgezahlt werden, wenn die Abmeldung vor dem ersten Kurstermin erfolgt, andernfalls ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Die volle Teilnahmegebühr ist auch dann fällig, wenn einer oder mehrere Termine nicht wahrgenommen werden. Liegt eine nachvollziehbare Entschuldigung für das Versäumnis einer oder mehrerer Termine vor, kann ggf. ein Teilbetrag für die nicht wahrgenommenen Termine zurückerstattet werden.

5. Durchführung der Kurse, Terminverschiebung

Die Begutachtungsstelle für Fahreignung behält sich vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, Kurse zu verschieben bzw. abzusagen. Die Teilnehmer werden kurzfristig benachrichtigt. Änderungen bzw. Verschiebungen hinsichtlich der Kursorte, Termine und Kursmoderatoren nach freier Vereinbarung bei zu geringer Teilnehmerzahl und bei Irrtum bleiben vorbehalten.

6. Haftung

Bei einer endgültigen Absage durch die Begutachtungsstelle für Fahreignung werden bereits gezahlte Teilnehmergebühren vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Begutachtungsstelle für Fahreignung haftet nicht für den Verlust oder den Diebstahl mitgebrachter Gegenstände. Die Begutachtungsstelle für Fahreignung haftet für unmittelbare Schäden, die sie zu vertreten hat, unabhängig aus welchen Rechtsgründen die Schäden herrühren mögen, nur insoweit, als ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Eine Haftung für mittelbare Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie für Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Erfurt.

7. Datenschutz

Informationen zum Datenschutz sowie die AGB’s der TÜV Thüringen Fahrzeug GmbH & Co. KG finden Sie auf unserer Homepage www.tuev-thueringen.de.

8. Schlussbestimmungen

Für alle nicht näher dargelegten Modalitäten gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Leistungen der TÜV Thüringen Fahrzeug GmbH & Co. KG, die darüber hinaus im Downloadbereich der Homepage unter www. tuev-thueringen.de heruntergeladen werden können.


Erfurt, April 2023

TÜV Thüringen Fahrzeug GmbH & Co. KG
Begutachtungsstelle für Fahreignung
Konrad-Zuse-Straße 21
99099 Erfurt