
Abstinenzbeleg durch Urinanalyse
Sie haben Fragen zum Abstinenzprogramm? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten auf einem Blick.
Brauchen Sie meine Akte, wenn ich bei Ihnen ein Abstinenzprogramm starten möchte?
Wie läuft das ab und wie werde ich über meine Termine informiert?
Muss ich persönlich vorbeikommen, um einen Vertrag mit Ihnen zu schließen?
Was ist der Unterschied zwischen einem Standard-Vertrag und einem Sparpaket-Vertrag?
Was ist der Unterschied zwischen Einzelverträgen und Kombiverträgen?
Alternativ dazu können Sie Einzelverträge für die jeweilige Substanz abschließen. Hierbei ist zu beachten, dass bei Einzelverträgen der Nachweis der jeweiligen Substanz zum Abbruch des jeweiligen Vertrages führt. Der/die andere/n Verträge laufen weiter. Allerdings sind dann auch pro Vertrag die vereinbarte Anzahl von Urinproben zu absolvieren (z.B. Vertrag Alkohol 12 Monate = 6 Urinkontrollen + Vertrag Drogen 12 Monate = 6 Urinkontrollen insgesamt mind. 12 Urinkontrollen).
Muss ich noch etwas zur Urinkontrolle mitbringen?
Muss ich den Vertrag zurücksenden?
Wann startet der Kontrollzeitraum?
Der Kontrollzeitraum startet frühestens am Tag des Zahlungseingangs des vollständigen zu zahlenden Entgelts (i.d.R. 1 Tag nach Ihrer Überweisung). Alternativ kann auch ein späterer Wunschtermin von Ihnen im Antrag angegeben werden. Die Widerrufsfrist beträgt ab Zahlungseingang 14 Tage. In diesen 14 Tagen findet das verpflichtende, für Sie kostenfreie ärztliche Erstgespräch telefonisch statt. Bitte beachten Sie, dass das Erstgespräch zwingender Bestandteil des Vertrags ist und unsere Ärzte ggf. mit unterdrückter Nummer anrufen.
Welcher Zeitraum ist notwendig und wie oft muss ich Urin abgeben?
Entstehen bei der Vertragszusendung bereits Kosten für mich?
Wann bezahle ich die Urinkontrollen?
Bei den Standardprogrammen wird die 1. Urinprobe per Überweisung gezahlt und alle weiteren Proben können bargeldlos bei Probennahme gezahlt werden.