Untersuchung zur Waffentauglichkeit
Eignungsfeststellung für Waffenbesitzer | § 6 Waffengesetz | Untersuchung Waffentauglichkeit
Waffenbesitzer tragen im Umgang mit ihren Waffen eine besondere hohe Verantwortung und müssen über eine entsprechende persönliche Eignung verfügen.
Die persönliche Eignung zum Umgang mit Waffen wird im § 6 des Waffengesetzes geregelt. Danach müssen Waffenbesitzer oder -erwerber eine fachpsychologische und/oder fachärztliche Untersuchung zur Eignung absolvieren..
Begutachtung der Waffentauglichkeit beim TÜV Thüringen
Wie bekomme ich einen Termin?
Wenn Sie Interesse an einem fachpsychologischen Gutachten nach dem WaffG haben, schreiben Sie uns eine Anfrage per Mail oder nehmen Sie telefonisch mit uns Kontakt auf.
Brauchen Sie vorab Unterlagen von mir?
Wir bieten zwei unterschiedliche Untersuchungen an:
Wir bieten zwei unterschiedliche Untersuchungen an:
- psychologische Untersuchung bei Unterschreitung des Mindestalters und
- medizinisch-psychologische Untersuchung bei Eignungsbedenken.
Sie erhalten vorab von uns einen Fragebogen, den Sie wahrheitsgemäß ausfüllen sollen, zudem brauchen wir eine Schweigepflichtentbindung zur Anforderung von Unterlagen von der waffenrechtlichen Erlaubnisbehörde. Alle Unterlagen erhalten Sie nach vorheriger telefonischer Absprache von uns per Post. Sofern alle notwendigen Unterlagen (Fragebogen, Schweigepflichtentbindung, Unterlagen der Behörde und ggf. weitere Befunde) bei uns vorliegen, erhalten Sie eine schriftliche Einladung für ein persönliches Gespräch.
Wie ist der allgemeine organisatorische Ablauf der Untersuchung?
- Terminanfrage an eine Begutachtungsstelle Ihrer Wahl
- Ihre Zuarbeit (Fragebogen, Schweigepflichtentbindung), Zuarbeit der waffenrechtlichen Erlaubnisbehörde (Unterlagen), ggf. weitere Befunde
- Sie erhalten eine schriftliche Einladung zum persönlichen Gespräch (ggf. ärztl. Untersuchung, computergestützte Testverfahren)
- Bezahlung (per Vorkasse), zur Zeit nur Vorkasse
- Durchführung der Untersuchung je nach Anlass (planen Sie 3-5 Stunden ein)
- Das Gutachten erhalten Sie i. d. R. ca. 10 Werktage nach Eingang des letzten Befundes per Post.
Für Sie vor Ort – Unsere Standorte:
Für Begutachtungsaufträge wenden Sie sich an unsere Begutachtungsstellen in Ihrer Nähe!
Sie können unsere Gutachter:innen an allen Standorten der Begutachtungsstellen des TÜV Thüringen beauftragen.
Sie können unsere Gutachter:innen an allen Standorten der Begutachtungsstellen des TÜV Thüringen beauftragen.
Anfrageformular Untersuchung zur Waffentauglichkeit