PEth-Abstinenz

Für die erfolgreiche Bewältigung einer MPU kann es je nach Ihrer persönlichen Vorgeschichte und der Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde erforderlich sein, vollkommen abstinent von Alkohol oder Drogen zu leben und diese Abstinenz über einen bestimmten Zeitraum zu belegen. Die Länge des Zeitraums unterscheidet sich von Person zu Person.

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Widerruf

Sie haben die Möglichkeit, diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zahlung zu widerrufen. Der Widerruf muss innerhalb dieser Frist schriftlich (postalisch oder per E-Mail - Kontaktdaten finden Sie in Ihrem Vertrag) in der Begutachtungsstelle für Fahreignung eingehen. Bei fristgerechtem Widerruf wird Ihnen das vollständige Entgelt zurückerstattet. Nach Ablauf der Widerrufsfrist erfolgt keine Rückerstattung Ihrer Zahlung, auch nicht anteilig.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Link zu den AGB

Fragen und Antworten zum PEth-Abstinenzvertrag

Brauchen Sie meine Akte, wenn ich bei Ihnen ein Abstinenzprogramm starten möchte?

Nein, wir benötigen keine Akte der Führerscheinstelle für das Abstinenzkontrollprogramm, sondern lediglich ein paar Informationen von Ihnen. Sie können sich gern telefonisch mit uns in Verbindung setzen oder Sie nutzen unser Anmeldeformular. 

Bis wann muss ich nach Einbestellung zur Blutabnahme erscheinen?

Die Blutentnahme erfolgt für Sie unvorhergesehen und kurzfristig, d. h. innerhalb von 48 Stunden nach Versand der Einladung per SMS, und innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters.

Muss ich persönlich vorbeikommen, um einen Vertrag mit Ihnen zu schließen?

Nein. Bitte melden Sie sich über unser Anmeldeformular online an. 

Besteht keine Möglichkeit der Onlineanmeldung können Sie sich auch telefonisch anmelden. Die Telefonnummer für eine Begutachtungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier.

Wann startet der Abstinenzvertrag?

Der vereinbarte Kontrollzeitraum beginnt frühestens nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist nach Zahlungseingang und Durchführung des ärztlichen Erstgespräch.

Welchen Zeitraum sollte ich nachweisen?

Sie bestimmen die Vertragsdauer. Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall eine qualifizierte Beratung, z. B. bei einem entsprechend geschulten Verkehrspsychologen, um den Zeitraum zu klären.

Entstehen bei der Vertragszusendung bereits Kosten für mich?

Kann ich während meines Abstinenzbeleges in den Urlaub fahren? Wenn ja, wie oft bzw. wie lange?

Ja, natürlich. Sie müssen sich allerdings spätestens 3 Kalendertage vor Abreise in der Begutachtungsstelle abmelden. Eine spontane Abmeldung wird nicht akzeptiert und führt zum Vertragsabbruch. Insgesamt dürfen Sie sich bei z. Bsp. 12-monatiger Laufzeit maximal 8 Wochen (56 Kalendertage) abmelden, davon nicht mehr als 5 Wochen am Stück (bei anderen Laufzeiten anteilig). Eine Abmeldung (von mehr als 2 Tagen am Stück) in den letzten 2 Wochen des Vertragszeitraumes ist jedoch nicht möglich. Das Gleiche gilt auch für geplante Reha- oder Klinikaufenthalte. Bitte beachten Sie, dass Sonn- und Feiertage sowie Krankheit ebenfalls zur Abwesenheitszeit gehören, da eine Einbestellung auch zu einem Samstag und zu einem Montag denkbar ist.

Was ist, wenn ich krank bin?

Wenn eine Einbestellung aufgrund Ihrer Erkrankung nicht möglich sein sollte, sind wir unverzüglich telefonisch darüber zu informieren. Ein ärztliches Attest mit Beginn und Dauer der Erkrankung sowie über die Reiseunfähigkeit ist schnellstmöglich vorzulegen. Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht in dem Falle nicht. Bei einem entschuldigt versäumten Termin wird die Blutabnahme auf Ihre Kosten zu einem nicht vorhersehbaren Termin nachgeholt.

Kann man PEth auch zum Nachweis von kontrolliertem Trinken anwenden?

PEth kann unter bestimmten Voraussetzungen auch genutzt werden, um kontrolliertes Trinken zu belegen. Wenden Sie sich hierfür an einen qualifizierten Verkehrspsychologen*in oder einen Suchttherapeuten.

Wann bezahle ich?

Die erste Probennahme wird per Überweisung gezahlt und alle weiteren Proben können bargeldlos bei Probennahme gezahlt werden.

Ist Ihr Labor anerkannt und kann ich den Beleg auch vor Gericht verwenden?

Der Abstinenzbeleg ist sowohl für die MPU als auch vor Gericht verwertbar. Die laboranalytische Untersuchung erfolgt qualitätsgesichert entsprechend den Richtlinien der Senatskommission für klinisch-toxikologische Analytik der Deutschen Forschungsgemeinschaft und entspricht forensischen Maßstäben.

Was ist das ärztliche Erstgespräch und warum muss ich das machen?

Das ärztliche Erstgespräch dient dazu, Sie über die Vertragsbedingungen aufzuklären (z.B. zu vermeidende Stoffe) und Ihre Fragen zu beantworten. Wir sind verpflichtet dieses Erstgespräch durchzuführen und Sie können zudem sichergehen, den richtigen Vertrag abschlossen zu haben.

Wie erfahre ich das Ergebnis der einzelnen Urinkontrollen?

Bei unauffälligen Befunden erfolgen keine Zwischenmitteilungen. Nach Beendigung Ihres Kontrollzeitraumes wird Ihnen Ihr Zertifikat automatisch zugeschickt, sofern alle Vertragsbedingungen von Ihnen erfüllt wurden.

Kann ich die Kontrollen auch bei meinem Hausarzt machen lassen?

Nein, die Kontrollen müssen unter vorgegebenen Bedingungen nach CTU-Kriterien der Beurteilungskriterien und der Anlage 4a FeV gemacht werden. Diese Vorgaben erfüllt ein Hausarzt als behandelnder Arzt nicht.