Psychologie im Waffenrecht
Waffenbesitzer:innen tragen im Umgang mit ihren Waffen eine besonders hohe Verantwortung und müssen über eine entsprechende persönliche Eignung verfügen. Die persönliche Eignung zum Umgang mit Waffen wird im § 6 des Waffengesetzes geregelt. Danach müssen Waffenbesitzer:innen oder –erwerber:innen eine fachpsychologische und/oder fachärztliche Untersuchung zur Eignung absolvieren.
Der TÜV Thüringen bietet Begutachtungen sowohl bei entstandenen Bedenken seitens der Waffenerlaubnisbehörde als auch bei der altersbedingten Untersuchung für Personen unter 25 Jahren.
Für Sie vor Ort – Unsere Standorte:
Für Begutachtungsaufträge wenden Sie sich an unsere Begutachtungsstellen in Ihrer Nähe!Sie können unsere Gutachter:innen an allen Standorten der Begutachtungsstellen des TÜV Thüringen beauftragen.
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