MPU Medizinisch-Psychologische Untersuchung
Bei einem Antrag auf Erst- oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis muss die zuständige Fahrerlaubnisbehörde in jedem einzelnen Fall die persönliche Eignung des Antragstellers prüfen. Bestehen Zweifel an der Eignung oder sind bestimmte Voraussetzungen für den Erwerb bzw. Erhalt einer Fahrerlaubnis nachzuweisen, verlangt die Behörde eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU). Mit Hilfe des Gutachtens trifft die Fahrerlaubnisbehörde dann ihre Entscheidung. Ein solches Gutachten kann von jeder unserer amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung erstellt werden.
Was ist zu tun? > Vor der MPU
Sofern Sie sich informieren möchten, welche Schritte als nächstes auf Sie zukommen, empfehlen wir Ihnen unsere kostenlose Informationsveranstaltung. Wir empfehlen außerdem eine individuelle Beratung bei einem Verkehrspsychologen, um einen optimalen Start in Ihre individuelle Vorbereitung zu haben.
Ja, wir bieten eine kostenfreie Informationsveranstaltung an.
MPUs, also Medizinisch-Psychologische Untersuchungen, können bei Auffälligkeiten (z. B. Alkohol, Drogen, Punkte, sonstige Auffälligkeiten) von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet werden. Weitere Anlässe können beispielsweise eine MPU bei vorzeitiger Führerschein-Erteilung oder eine MPU nach dem Fahrlehrergesetz sein.
In einer individuellen Beratung bei einem Verkehrspsychologen wird ein -persönlicher Fahrplan- zurück zum Führerschein mit Ihnen erarbeitet. So kann z. B. geklärt werden, ob eine Abstinenz notwendig ist und wenn ja, wie lange. Die Vorbereitung auf die MPU kann in Einzel- oder Gruppengesprächen stattfinden. Jeder Fall ist anders, daher ist auch jede Vorbereitung anders. Sie sollten sich bei Unklarheiten daher umgehend von einem Verkehrspsychologen beraten lassen, um Ihren persönlichen Weg zu finden.
Ein seriöser Vorbereiter sollte ein Psychologe mit einem Diplom- oder Master-Abschluss sein, der eine verkehrspsychologische Ausbildung absolviert hat und sich regelmäßig fortbildet. Sie sollten im Vorfeld gezielt klären, ob der Vorbereiter mit den aktuellen Beurteilungskriterien, an denen sich die Gutachter während der MPU orientieren, vertraut ist. Er klärt Sie über Leistung und Kosten auf, bietet faire Zahlungsmodalitäten und stellt Ihnen eine Quittung bei Barzahlung aus. Er wird sie nicht animieren -zurechtgebastelte- Geschichten auswendig zu lernen, um den Gutachter damit angeblich zu überzeugen. Außerdem gibt ein seriöser Vorbereiter keine Garantien, wie -Geld-zurück- oder -100-Prozent-Chance-. Er sollte über Kosten und den zeitlichen Umfang aufklären und dies in einem Vertrag schriftlich festhalten. Er wird Sie darum bitten Urteile, Schriftverkehr mit der Führerscheinstelle, Auszug aus dem Verkehrszentralregister und bisherige Gutachten vorzulegen. Er wird sich im Verlauf der Beratung schriftliche Aufzeichnungen machen und Ihnen am Ende ein schriftliches Beratungsergebnis oder eine Teilnahmebescheinigung für die Vorbereitungsmaßnahme ausstellen. Weitere Informationen rund um das Thema Vorbereitung finden Sie in der Leitlinie der Bundesanstalt für Straßenwesen.
Aufgrund von Delikten in Ihrer Führerscheinakte, hat die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an Ihrer Fahreignung. Diese Zweifel können Sie in einer MPU ausräumen, um so Ihren Führerschein wiederzuerlangen.
Der TÜV Thüringen hat in Sachsen, Thüringen, Hessen und Bayern insgesamt 19 Begutachtungsstellen für Fahreignung. Prüfen Sie hier, welche in Ihrer Nähe liegt. Möchten Sie die MPU in einer der Begutachtungsstellen des TÜV Thüringen durchführen lassen, melden Sie dies Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Diese wird Ihre Führerscheinakte daraufhin zu uns senden. Sobald Ihre Akte bei uns eingetroffen ist, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Die freiwillige Angabe Ihrer Telefonnummer bei der Fahrerlaubnisbehörde erleichtert dabei die kurzfristige Terminabsprache.
Die Kosten der MPU richten sich nach der Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde (ab 300 €).
Bitte erkundigen Sie sich bei uns.
Abhängig davon, bei welcher unserer Begutachtungsstellen Sie die MPU durchführen möchten, ist das Entgelt für die Untersuchung entweder vorab per Vorkasse zu überweisen oder aber am Untersuchungstag in bar oder mit EC-Karte zu zahlen. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich.
Bitte wenden Sie sich an eine Begutachtungsstellen für Fahreignung in Ihrer Nähe.
Sollten sie feststellen, dass Sie den MPU-Termin nicht wahrnehmen können, geben Sie uns bitte schnellstmöglich Bescheid, damit ein anderer Termin vereinbart werden kann und wir den freien Termin neu vergeben können. Sollten Sie sich nicht spätestens sieben Werktage vor der Untersuchung abgemeldet haben oder erscheinen unentschuldigt nicht zur Untersuchung, wird Ihnen eine Ausfallgebühr in Rechnung gestellt.
Die MPU dauert in der Regel ca. drei Stunden. Termine, die erst nachmittags beginnen sind nicht möglich. Sie sollten sich daher den Tag frei nehmen, um nicht zusätzlich in Zeitdruck zu geraten. Da die MPU ein anstrengender Termin ist, sollten Sie möglichst gesund und ausgeruht zur Untersuchung erscheinen (z. B. nicht aus der Nachtschicht kommen).
Sie haben die Möglichkeit sich die Begutachtungsstelle auszusuchen. Auf die Wahl des Psychologen selbst können Sie keinen Einfluss nehmen.
Das kommt ganz auf Ihren individuellen Fall an. Bei Unklarheiten sollten Sie sich von einem Verkehrspsychologen beraten lassen. Um sich über verschiedene Möglichkeiten von Abstinenzbelegen zu informieren, klicken Sie bitte hier.
Nein, das stimmt nicht, denn knapp zwei Drittel (60 %) aller begutachteten Personen werden als -geeignet- beurteilt. Lediglich etwa ein Drittel (35 %) wurde als -ungeeignet- eingestuft und die restlichen rund 5 % als "nachschulungsfähig".
Nein, sie dürfen keinen Freund oder Bekannten während der MPU übersetzen lassen. Durchschnittliche Deutschkenntnisse reichen für eine MPU aus. Sollten Sie dennoch einen Dolmetscher benötigen, informieren Sie die Begutachtungsstelle bitte rechtzeitig vor der Terminvergabe. Die Begutachtungsstelle bestellt dann für Sie einen gerichtlich beeidigten Dolmetscher. Die Kosten dafür müssen zusätzlich zum Entgelt für die MPU von Ihnen getragen werden.
Aufgrund von Delikten in Ihrer Führerscheinakte, hat die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an Ihrer Fahreignung. Diese Zweifel können Sie in einer MPU ausräumen, um so Ihren Führerschein wiederzuerlangen.
Was ist zu tun? > Während der MPU
Eine MPU besteht aus drei Teilen (medizinische Untersuchung, psychologische Untersuchung und Leistungstests).
Gutachter beurteilen nicht nach Sympathie oder Tageslaune, sondern nach einheitlich geregelten Richtlinien ("Begutachtungsleitlinien" der Bundesanstalt für Straßenwesen und "Beurteilungskriterien" der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie und der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin in der jeweils gültigen Fassung). Darin ist festgeschrieben, welche Bedingungen für ein positives MPU-Gutachten erfüllt sein müssen.
Um Ihre Leistungsfähigkeit (z. B. Konzentration, Wahrnehmung und Reaktion) zu messen, werden spezielle Testverfahren am Computer durchgeführt. Computerkenntnisse sind dafür nicht notwendig. Ihnen werden die Tests umfassend erklärt und es folgt eine Übungsphase. In der anschließenden Testphase müssen Sie bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Die Tests sind so ausgelegt, dass ein gesunder Erwachsener sie i. d. R. beim ersten Versuch besteht. Sollten Sie die erforderlichen Mindestwerte nicht erreichen, können ggf. Zusatztestungen oder in Ausnahmefällen Testwiederholungen (sowie in bestimmten Einzelfällen eine verkehrspsychologische Fahrverhaltensbeobachtung) durchgeführt werden.
Das Ziel der ärztlichen Untersuchung ist festzustellen, ob bei Ihnen eventuell Krankheiten vorliegen, die als Folge des Alkohol- bzw. Drogenkonsums einzuordnen sind. Bei Personen mit rein strafrechtlichen oder verkehrsrechtlichen Auffälligkeiten (Punkte), wird überprüft, ob möglicherweise eine Erkrankung für die Auffälligkeiten ursächlich ist. Neben einer körperlichen Untersuchung wird bei Alkoholfragestellungen auch eine Blutprobe zu Untersuchung der Leberwerte entnommen. Bei Drogenfragestellungen muss eine Urinprobe am Untersuchungstag abgegeben werden. Es ist sinnvoll, wenn Sie ärztliche Dokumente (Entlassungsberichte, Abstinenzbelege) bereits zur Untersuchung mitbringen, damit diese im Rahmen der Untersuchung gesichtet und gewürdigt werden können. Andernfalls bitten wir Sie um eine Schweigepflichtsentbindung und fordern relevante Befunde von Ihren behandelnden Ärzten direkt an. Dies verlängert jedoch die Bearbeitungszeit Ihres Gutachtens.
Ja, frühstücken Sie bitte ganz normal vor der MPU. Bitte nehmen Sie auch die von Ihrem Arzt verordneten Medikamente (z. B. Blutdrucktabletten) wie gewohnt ein.
Trauen Sie sich, die Wahrheit zu sagen. Nur so ist es für den Gutachter möglich, alle wichtigen Informationen zu erhalten, die für ein positives Gutachten notwendig sind. Sofern Sie sich geändert haben, wird es Ihnen leicht fallen von Ihren Erfahrungen zu berichten. Widersprüche, welche u. U. in Ihrer Geschichte auftreten, führen in jedem Fall zu einem negativen Gutachten.
Nein, der Gutachter wird keine "Psychotricks" anwenden. Sie müssen bei uns auch keine Kugeln stapeln. Trauen Sie sich also über alles offen und ehrlich zu berichten.
Die MPU soll prüfen, ob Sie aus Ihren Fehlern gelernt haben und Ihr fehlerhaftes Verhalten geändert haben. Dafür sollte geklärt sein, was Sie genau falsch gemacht haben und warum Sie so gehandelt haben. Sie sollten außerdem erklären können, wann und warum Sie entschieden haben, Ihr Verhalten zu ändern, wie Sie diese Änderung umgesetzt haben und was sich dadurch alles verändert hat. Zudem müssen Sie erklären, wie Sie künftig gewährleisten wollen und können, dass das frühere fehlerhafte Verhalten nicht mehr auftritt. Dabei werden ausschließlich anlassbezogene Fragen gestellt, sodass der Psychologe alle Informationen von Ihnen erhält, die er für die Beantwortung der behördlich vorgegebenen Fragestellung sammeln muss.
Bitte bringen Sie alle Unterlagen mit, welche Ihre Vorbereitung dokumentieren (z. B. Abstinenzbelege, Teilnahmebescheinigungen von Vorbereitungsmaßnahmen, Entlassungsberichte von Kliniken im Zusammenhang mit Ihrem Alkohol- oder Drogenkonsum).
Was ist zu tun? > Nach der MPU
Nein, das Gutachten wird nach Eingang aller notwendigen Befunde (z. B. Befundanforderungen bei Kliniken oder Laborbefunde von Blut/Urin/Haaren) innerhalb einer Frist von 10 Werktagen erstellt und Ihnen anschließend nach Hause geschickt.
Nein, sofern nicht anders mit Ihnen vereinbart, wird Ihnen das Gutachten in doppelter Ausführung nach Hause geschickt. Es liegt dann in Ihrer Verantwortung das Gutachten bei der Fahrerlaubnisbehörde abzugeben. Achten Sie darauf Ihr Gutachten innerhalb der von der Behörde festgelegten Frist rechtzeitig dort vorzulegen.
Die MPU kann positiv, negativ oder mit Kursempfehlung abgeschlossen werden. Personen, die mit rein strafrechtlicher oder verkehrsrechtlicher Fragestellung (Punkte) zur Untersuchung kommen, können entweder ein positives oder ein negatives Gutachten bekommen.
Es liegt in Ihrer Verantwortung das Gutachten innerhalb der Frist vorzulegen. Sollte absehbar sein, dass diese nicht eingehalten werden kann, informieren Sie Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde darüber und bitten um Fristverlängerung. Teilen Sie diese Fristverlängerung im Anschluss bitte umgehend der zuständigen Begutachtungsstelle mit.
Die Fahrerlaubnisbehörde ist verpflichtet, ein abgegebenes Gutachten immer auf Nachvollziehbarkeit zu prüfen und nicht ungeprüft das Urteil der Gutachter zu übernehmen. Bei einem positiven Gutachten, werden Sie i. d. R. Ihre Fahrerlaubnis zurückerhalten bzw. bei einer Belassung behalten. Hinsichtlich der Fristen und Bearbeitungszeiten wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Bei Abgabe eines Kursgutachtens muss die Fahrerlaubnisbehörde der Kursteilnahme noch zustimmen. Sie werden dann zur Vorlage einer Kursteilnahmebescheinigung aufgefordert. Mit dieser erhalten Sie dann i. d. R. Ihre Fahrerlaubnis zurück - und zwar ohne erneute MPU. Die Kursbescheinigung erhalten Sie, wenn Sie entsprechend der Teilnahmebedingungen einen Nachschulungskurs nach § 70 FeV bei einem hierfür anerkannten Träger komplett absolviert haben. Ihre Fahrerlaubnisbehörde wird Ihnen mögliche Ansprechpartner nennen. Die Vorlage eines negativen Gutachtens wird i. d. R. dazu führen, dass die Eignungszweifel der Fahrerlaubnisbehörde nicht ausgeräumt, sondern erhärtet wurden, sodass Sie vor Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis eine erneute MPU absolvieren müssen. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie kein Gutachten bei der Behörde abgeben. In diesem Fall wird auf Ihre Nichteignung geschlossen.
Anlässe für eine MPU
- Fahrt(en) unter Alkoholeinfuss/ Medikamenten- und Drogenmissbrauch
- wiederholte verkehrsrechtliche Auffälligkeiten (Punkte in Flensburg)
- Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr
- verkehrsrelevante Erkrankungen
- Erteilung der Fahrerlaubnis vor Erreichen des Mindestalters
- Schwierigkeiten bei der Fahrerlaubnisprüfung