Eignungsuntersuchung für Berufskraftfahrer nach FeV Anlagen 5 & 6

An Berufskraftfahrer, die Taxi, Bus oder LKW fahren, werden besondere Anforderungen hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Eignung gestellt. Über die Erfüllung dieser Anforderungen muss ein anerkannter Nachweis erstellt werden. Die gesundheitlichen Anforderungen an Berufskraftfahrer sind abhängig von der Fahrerlaubnisklasse. In jedem Fall müssen eine medizinische Begutachtung und eine Augenuntersuchung erfolgen. Kraftfahrer, die Fahrgäste befördern, müssen darüber hinaus besondere Anforderungen an:

  • Belastbarkeit
  • Orientierungsleistung
  • Reaktionsfähigkeit
  • Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung
erfüllen. Dies wird im Rahmen einer Leistungsuntersuchung ermittelt.
 
Ihre Anfrage an eine Begutachtungsstelle in Ihrer Nähe schicken Sie bitte über unser  Kontaktformular

FAQ für Berufskraftfahrer: Eignungsuntersuchung

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch, persönlich oder über unser Kontaktformular, um einen Termin zu vereinbaren. In der Regel erfolgt die Terminvergabe relativ flexibel und kurzfristig. 
Sie können bei uns medizinische Untersuchungen (gemäß Anlage 5.1 FeV), die Leistungsüberprüfung am Testgerät (gemäß Anlage 5.2 FeV) und die augenärztliche Untersuchung (gemäß Anlage 6 FeV) durchführen lassen. 
Das richtet sich danach ob Sie alle 3 Teile der Untersuchung benötigen. Planen Sie zur Sicherheit etwa 1 bis 2 Stunden ein. 
Um Ihre Leistungsfähigkeit (z. B. Konzentration, Wahrnehmung und Reaktion) zu messen, werden spezielle Testverfahren am Computer durchgeführt. Computerkenntnisse sind dafür nicht notwendig. Ihnen werden die Tests umfassend erklärt und es folgt eine Übungsphase. In der anschließenden Testphase müssen Sie bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Die Tests sind so ausgelegt, dass ein gesunder Erwachsener sie i. d. R. beim ersten Versuch besteht. Sollten Sie die erforderlichen Mindestwerte nicht erreichen, können ggf. Testwiederholungen oder Zusatztest (sowie in bestimmten Einzelfällen eine verkehrspsychologische Fahrverhaltensbeobachtung) durchgeführt werden. 
Es findet eine allgemeine körperliche Untersuchung statt. Ebenso ist eine Urinuntersuchung auf Glukose und Eiweiß nötig. 
Ihr Sehvermögen wird entsprechend der Anforderungen überprüft. Bei der Untersuchung sollten Sie Ihre Brille bzw. Ihre Kontaktlinsen tragen, falls zutreffend. 
Nein, wir werden die Behörde nicht darüber informieren. Wir unterliegen der Schweigepflicht. Sie sind die einzige Person, die die Bescheinigung bekommt. 
Die Bescheinigung der medizinischen Untersuchung (gemäß Anlage 5.1 FeV) und der augenärztlichen Untersuchung (gemäß Anlage 6 FeV) bekommen Sie sofort ausgehändigt, sofern Sie die Tests bestanden haben. Das Ergebnis der Leistungsüberprüfung am Testgerät (gemäß Anlage 5.2 FeV) wird Ihnen am Untersuchungstag mitgeteilt und innerhalb weniger Tage per Post zugesandt. 
Nein, es ist im Anschluss an die Untersuchung Ihre Aufgabe die Bescheinigungen bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abzugeben. Diese wird dann über die Erteilung bzw. Verlängerung Ihres Führerscheins entscheiden. 

FAQ für Berufskraftfahrer: LKW

Nur für die Klassen A, A2, A1, B, BE, AM, T und L sieht das neue Führerscheinrecht eine unbefristete Gültigkeitsdauer vor. Alle anderen Klassen müssen bestimmte Regelungen hinsichtlich einer Verlängerung beachten. 
  • Fahrzeuge bis 7,5 t: 

Als Lkw-Fahrer haben Sie eine große Verantwortung. Führerscheine der Klasse C1 oder C1E (nach 19.01.2013 erworben) müssen alle 5 Jahre verlängert werden. Dafür müssen die entsprechenden Anforderungen erfüllt sein. Als Inhaber der alten Klasse 3, welcher auf die Klasse BE und C1E umgestellt werden kann, sind Sie von dieser Regelung nicht betroffen, da die Klassen C1 und C1E bei Umstellung unbefristet erteilt werden. 

Fahrzeuge über 7,5 t: 

Als Lkw-Fahrer haben Sie eine große Verantwortung. Auch Führerscheine der Klasse C oder CE müssen alle 5 Jahre verlängert werden. Als Inhaber der alten Klasse 2 sollten Sie diese spätestens mit dem 50. Lebensjahr auf die Klasse CE umstellen, da Sie sonst keine Fahrzeuge über 7,5 t mehr fahren dürfen. Bis zum Alter von 50 Jahren sind Sie jedoch von der Pflicht von ärztlichen Untersuchungen befreit.

Der Gesetzgeber fordert eine medizinische Untersuchung (gemäß Anlage 5.1 FeV) und eine ärztliche Untersuchung (gemäß Anlage 6 FeV). Die ärztliche Untersuchung soll fahreignungsrelevante Erkrankungen ausschließen. In der ärztlichen Augenuntersuchung wird Ihr Sehvermögen hinsichtlich Sehschärfe, Gesichtsfeld sowie ausreichendes Kontrast- bzw. Dämmerungssehen geprüft.

FAQ für Berufskraftfahrer: Bus

Laut neuem Führerscheinrecht sieht der Gesetzgeber nur noch für folgende Führerscheinklassen eine unbefristete Gültigkeitsdauer vor: Klassen A, A1, A2, B, BE, L, M, S und T. Alle anderen Klassen müssen bestimmte Regelungen hinsichtlich einer Verlängerung beachten. 
Als Busfahrer haben Sie große Verantwortung. Führerscheine der Klassen D, D1, DE oder D1E (Omnibus) werden für die Dauer von fünf Jahren erteilt. Sofern die entsprechenden Anforderungen erfüllt werden, können Sie diesen jeweils um fünf Jahre verlängert werden. 
Sie haben die Möglichkeit alle vom Gesetzgeber vorgesehenen Untersuchungen beim TÜV Thüringen durchführen zu lassen.
  • Busführerschein Neubewerber:
    Aufgrund der großen Verantwortung für Ihre Fahrgäste fordert der Gesetzgeber für Neubewerber folgende Untersuchungen:
    • Untersuchung der Leistungsfähigkeit (gemäß Anlage 5.2 FeV) hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung, Reaktionsfähigkeit
    • Ärztliche Untersuchung (gemäß Anlage 5.1 FeV) zum Ausschluss von Erkrankungen, die Ihre Eignung oder Ihre bedingte Eignung ausschließen
    • Untersuchung des Sehvermögens (gemäß Anlage 6 FeV) hinsichtlich Sehschärfe, Gesichtsfeld sowie ausreichendes Kontrast- bzw. Dämmerungssehen sowie Stereo- und Farbsehen.
  • Busführerschein verlängern - unter 50 Jahren
    Folgende Untersuchungen sind notwendig:
    • ärztliche Untersuchung (gemäß Anlage 5.1 FeV)
    • Untersuchung des Sehvermögens (gemäß Anlage 6 FeV).
  • Busführerschein verlängern - über 50 Jahren
    Neben der ärztlichen Untersuchung (gemäß Anlage 5.1 FeV) und zur Untersuchung des Sehvermögens (gemäß Anlage 6 FeV), muss ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich die Untersuchung der Leistungsfähigkeit (gemäß Anlage 5.2 FeV) nachgewiesen werden.
  • Besonderheiten bei Antragstellung nach dem 45. Lebensjahr
    Haben Sie bei Antragstellung das 45. Lebensjahr bereits überschritten, können Sie zwischen 2 Möglichkeiten wählen:
    • Ihre Fahrerlaubnis wird bis zum 50. Lebensjahr beschränkt und ist weniger als fünf Jahre gültig
    • Bei einer Gültigkeit von 5 Jahren, also über das 50. Lebensjahr hinaus, müssen Sie bereits die Bestimmungen der über 50-Jährigen erfüllen.

FAQ für Berufskraftfahrer: Taxi/Mietwagen/Krankentransport

Nur für die Klassen A, A2, A1, B, BE, AM, T und L sieht das neue Führerscheinrecht eine unbefristete Gültigkeitsdauer vor. Alle anderen Klassen müssen bestimmte Regelungen hinsichtlich einer Verlängerung beachten. 
Nur für die Klassen A, A2, A1, B, BE, AM, T und L sieht das neue Führerscheinrecht eine unbefristete Gültigkeitsdauer vor. Alle anderen Klassen müssen bestimmte Regelungen hinsichtlich einer Verlängerung beachten. 
  • Taxischein Neubewerber
    Aufgrund der großen Verantwortung für Ihre Fahrgäste fordert der Gesetzgeber für Neubewerber folgende Untersuchungen:
    • Untersuchung der Leistungsfähigkeit (gemäß Anlage 5.2 FeV) hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung, Reaktionsfähigkeit
    • Ärztliche Untersuchung (gemäß Anlage 5.1 FeV) zum Ausschluss von Erkrankungen, die Ihre Eignung oder Ihre bedingte Eignung ausschließen
    • Untersuchung des Sehvermögens (gemäß Anlage 6 FeV) hinsichtlich Sehschärfe, Gesichtsfeldes sowie ausreichendes Kontrast- bzw. Dämmerungssehen sowie Stereo- und Farbsehen.
  • Taxischein verlängern - unter 60 Jahren
    Folgende Untersuchungen sind notwendig:
    • ärztliche Untersuchung (gemäß Anlage 5.1 FeV)
    • Untersuchung des Sehvermögens (gemäß Anlage 6 FeV).
  • Taxischein verlängern - über 60 Jahren
    Neben der ärztlichen Untersuchung (gemäß Anlage 5.1 FeV) und der Untersuchung des Sehvermögens (gemäß Anlage 6 FeV), muss ab dem 60. Lebensjahr zusätzlich die Untersuchung der Leistungsfähigkeit (gemäß Anlage 5.2 FeV) nachgewiesen werden.
  • Besonderheiten bei Antragstellung nach dem 55. Lebensjahr
    Haben Sie bei Antragstellung das 55. Lebensjahr bereits überschritten, können Sie zwischen 2 Möglichkeiten wählen:
    • Ihre Fahrerlaubnis wird bis zum 60. Lebensjahr beschränkt und ist weniger als fünf Jahre gültig
    • Bei einer Gültigkeit von 5 Jahren, also über das 60. Lebensjahr hinaus, müssen Sie bereits die Bestimmungen der über 60-Jährigen erfüllen.

Unser Angebot

  • alle notwendigen Untersuchungen für den Erwerb oder die Verlängerung der Fahrerlaubnis für Berufskraftfahrer
  • Ärztliche Untersuchung (nach Anlage 5.1 Fahrerlaubnisverordnung - FeV)
  • Ärztliche Augenuntersuchung (nach Anlage 6 FeV)
  • Leistungsuntersuchung (nach Anlage 5.2 FeV)
  • Kombination der genannten Untersuchungen

Ihre Vorteile

  • alle Untersuchungen aus einer Hand, zu einem Termin
  • vom Gesetzgeber vorgegebene Formulare werden bescheinigt und von allen Führerscheinstellen anerkannt

Kontakt

Institut für Verkehrssicherheit

Leiter: Marcel van de Wal

Tel.: 0800 77 000 55
Fax: 0361 6461-086
E-Mail schreiben
Anfrageformular Berufskraftfahrer
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