Eignungsuntersuchung für Berufskraftfahrer nach FeV Anlagen 5 & 6
An Berufskraftfahrer, die Taxi, Bus oder LKW fahren, werden besondere Anforderungen hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Eignung gestellt. Über die Erfüllung dieser Anforderungen muss ein anerkannter Nachweis erstellt werden. Die gesundheitlichen Anforderungen an Berufskraftfahrer sind abhängig von der Fahrerlaubnisklasse. In jedem Fall müssen eine medizinische Begutachtung und eine Augenuntersuchung erfolgen. Kraftfahrer, die Fahrgäste befördern, müssen darüber hinaus besondere Anforderungen an:
- Belastbarkeit
- Orientierungsleistung
- Reaktionsfähigkeit
- Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung
FAQ für Berufskraftfahrer: Eignungsuntersuchung
FAQ für Berufskraftfahrer: LKW
- Fahrzeuge bis 7,5 t:
Als Lkw-Fahrer haben Sie eine große Verantwortung. Führerscheine der Klasse C1 oder C1E (nach 19.01.2013 erworben) müssen alle 5 Jahre verlängert werden. Dafür müssen die entsprechenden Anforderungen erfüllt sein. Als Inhaber der alten Klasse 3, welcher auf die Klasse BE und C1E umgestellt werden kann, sind Sie von dieser Regelung nicht betroffen, da die Klassen C1 und C1E bei Umstellung unbefristet erteilt werden.
Fahrzeuge über 7,5 t:Als Lkw-Fahrer haben Sie eine große Verantwortung. Auch Führerscheine der Klasse C oder CE müssen alle 5 Jahre verlängert werden. Als Inhaber der alten Klasse 2 sollten Sie diese spätestens mit dem 50. Lebensjahr auf die Klasse CE umstellen, da Sie sonst keine Fahrzeuge über 7,5 t mehr fahren dürfen. Bis zum Alter von 50 Jahren sind Sie jedoch von der Pflicht von ärztlichen Untersuchungen befreit.
FAQ für Berufskraftfahrer: Bus
- Busführerschein Neubewerber:
Aufgrund der großen Verantwortung für Ihre Fahrgäste fordert der Gesetzgeber für Neubewerber folgende Untersuchungen:- Untersuchung der Leistungsfähigkeit (gemäß Anlage 5.2 FeV) hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung, Reaktionsfähigkeit
- Ärztliche Untersuchung (gemäß Anlage 5.1 FeV) zum Ausschluss von Erkrankungen, die Ihre Eignung oder Ihre bedingte Eignung ausschließen
- Untersuchung des Sehvermögens (gemäß Anlage 6 FeV) hinsichtlich Sehschärfe, Gesichtsfeld sowie ausreichendes Kontrast- bzw. Dämmerungssehen sowie Stereo- und Farbsehen.
- Busführerschein verlängern - unter 50 Jahren
Folgende Untersuchungen sind notwendig:- ärztliche Untersuchung (gemäß Anlage 5.1 FeV)
- Untersuchung des Sehvermögens (gemäß Anlage 6 FeV).
- Busführerschein verlängern - über 50 JahrenNeben der ärztlichen Untersuchung (gemäß Anlage 5.1 FeV) und zur Untersuchung des Sehvermögens (gemäß Anlage 6 FeV), muss ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich die Untersuchung der Leistungsfähigkeit (gemäß Anlage 5.2 FeV) nachgewiesen werden.
- Besonderheiten bei Antragstellung nach dem 45. Lebensjahr
Haben Sie bei Antragstellung das 45. Lebensjahr bereits überschritten, können Sie zwischen 2 Möglichkeiten wählen:- Ihre Fahrerlaubnis wird bis zum 50. Lebensjahr beschränkt und ist weniger als fünf Jahre gültig
- Bei einer Gültigkeit von 5 Jahren, also über das 50. Lebensjahr hinaus, müssen Sie bereits die Bestimmungen der über 50-Jährigen erfüllen.
FAQ für Berufskraftfahrer: Taxi/Mietwagen/Krankentransport
- Taxischein Neubewerber
Aufgrund der großen Verantwortung für Ihre Fahrgäste fordert der Gesetzgeber für Neubewerber folgende Untersuchungen:- Untersuchung der Leistungsfähigkeit (gemäß Anlage 5.2 FeV) hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung, Reaktionsfähigkeit
- Ärztliche Untersuchung (gemäß Anlage 5.1 FeV) zum Ausschluss von Erkrankungen, die Ihre Eignung oder Ihre bedingte Eignung ausschließen
- Untersuchung des Sehvermögens (gemäß Anlage 6 FeV) hinsichtlich Sehschärfe, Gesichtsfeldes sowie ausreichendes Kontrast- bzw. Dämmerungssehen sowie Stereo- und Farbsehen.
- Taxischein verlängern - unter 60 Jahren
Folgende Untersuchungen sind notwendig:- ärztliche Untersuchung (gemäß Anlage 5.1 FeV)
- Untersuchung des Sehvermögens (gemäß Anlage 6 FeV).
- Taxischein verlängern - über 60 Jahren
Neben der ärztlichen Untersuchung (gemäß Anlage 5.1 FeV) und der Untersuchung des Sehvermögens (gemäß Anlage 6 FeV), muss ab dem 60. Lebensjahr zusätzlich die Untersuchung der Leistungsfähigkeit (gemäß Anlage 5.2 FeV) nachgewiesen werden.
- Besonderheiten bei Antragstellung nach dem 55. Lebensjahr
Haben Sie bei Antragstellung das 55. Lebensjahr bereits überschritten, können Sie zwischen 2 Möglichkeiten wählen:- Ihre Fahrerlaubnis wird bis zum 60. Lebensjahr beschränkt und ist weniger als fünf Jahre gültig
- Bei einer Gültigkeit von 5 Jahren, also über das 60. Lebensjahr hinaus, müssen Sie bereits die Bestimmungen der über 60-Jährigen erfüllen.
Unser Angebot
- alle notwendigen Untersuchungen für den Erwerb oder die Verlängerung der Fahrerlaubnis für Berufskraftfahrer
- Ärztliche Untersuchung (nach Anlage 5.1 Fahrerlaubnisverordnung - FeV)
- Ärztliche Augenuntersuchung (nach Anlage 6 FeV)
- Leistungsuntersuchung (nach Anlage 5.2 FeV)
- Kombination der genannten Untersuchungen
Ihre Vorteile
- alle Untersuchungen aus einer Hand, zu einem Termin
- vom Gesetzgeber vorgegebene Formulare werden bescheinigt und von allen Führerscheinstellen anerkannt
Kontakt
Leiter: Marcel van de Wal
Tel.: 0800 77 000 55
Fax: 0361 6461-086
E-Mail schreiben
Weiterführende Informationen