Abstinenzbeleg durch Haaranalyse
Die Telefonnummern und Kontaktdaten zu einer Begutachtungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie auf unserer Standortübersicht.
Wie erfolgt die Terminvergabe?
Rufen Sie einfach 1-2 Wochen vor dem gewünschten Termin an, dann können wir gemeinsam einen passenden Termin vereinbaren.
Welchen Zeitraum kann ich belegen? Wie lang müssen meine Haare sein?
Es gilt eine durchschnittliche Haarwachstums-Geschwindigkeit von 1 cm pro Monat. Für den Beleg einer Drogenabstinenz dürfen maximal 6 cm Haare untersucht werden, d. h. Sie können rückwirkend bis zu 6 Monate Abstinenz belegen. Für den Beleg einer Alkoholabstinenz dürfen maximal 3 cm Haare untersucht werden, d. h. Sie können rückwirkend bis zu 3 Monate Abstinenz belegen. Untersucht wird das Alkoholabbauprodukt Ethylglucuronid (EtG).
Kann ich sofort mit der Haaranalyse starten oder muss ich einen Sicherheitszeitraum einhalten?
Es ist wichtig, einen Sicherheitszeitraum einzuhalten, da sich in jeder Haarprobe (Kopfhaare) Haare befinden können, die sich in einer Wachstumsstillstandsphase befinden oder bereits abgestorben sind, d. h. sie wachsen aktuell oder seit bis zu 6 Monaten nicht mehr. Somit könnten Drogen oder Ethylglucuronid (Alkoholabbauprodukt) nachgewiesen werden, obwohl der Konsum bereits mehrere Monate zurückliegt als die Haaranalyse abdeckt. Das zu untersuchende Segment sollte daher einem Zeitraum entsprechen, welcher frühestens 3 Monate nach dem letzten Konsum beginnt, bei starkem Konsum frühestens 6 Monate. Konkret bedeutet dies, dass Sie z. B. bei häufigem und/oder starkem Alkoholkonsum frühestens 9 Monate nach Trinkende bzw. bei häufigem und/oder starkem Drogenkonsum frühestens 12 Monate nach Konsumende die erste Haarprobe abgeben sollten. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie hierzu gern.
Sollte ich bestimmte Orte während der Abstinenz meiden?
Beachten Sie unbedingt die Möglichkeit des -Passivkonsums-, insbesondere bei Cannabis, synthetischen Cannabinoiden (Kräutermischungen, sog. Legal Highs) und Kokain. Sie sollten daher jeden Kontakt zu Drogenkonsumenten meiden bzw. im Zeitraum, den die Haaranalyse abdeckt, auch schon gemieden haben.
Dürfen meine Haare gefärbt oder getönt sein?
Die Haare dürfen nicht thermisch, mechanisch und chemisch behandelt sein, also nicht gefärbt, getönt oder gebleicht. Auch gesträhntes Haar ist je nach Ausführung eher ungeeignet für Abstinenzbelege.
Für eine Alkoholabstinenz sind folgende Haare gänzlich ausgeschlossen:
- gebleichte oder
- gefärbte/colorierte Haare
- Achselhaare
Wie viele Haare werden benötigt?
Für die Haaranalyse werden immer 3 bleistiftdicke Strähnen benötigt. Die Haarentnahme erfolgt bevorzugt am Hinterkopf. Die Strähnen werden möglichst kopfhautnah abgeschnitten.
Ist Ihr Labor anerkannt bzw. kann ich den Abstinenzbeleg auch vor Gericht verwenden?
Sie können sicher sein, dass unsere Partnerlabore die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen (Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 für forensisch toxikologische Untersuchungen) und unsere Abstinenzbelege für die MPU anerkannt werden.